Klarere Formulierung der Anfechtungsberechtigungen. Die bisherige Fassung ist zu verwurschtelt.
Antrag: | Schiedsgerichtsordnung |
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Antragsteller*in: | Ute Walter für das Papiertiger*innen-Team |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.09.2020, 22:46 |
Antrag: | Schiedsgerichtsordnung |
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Antragsteller*in: | Ute Walter für das Papiertiger*innen-Team |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.09.2020, 22:46 |
(1) Antragsberechtigt ist jedes Parteimitglied, sofern es in der Sache unmittelbar betroffen ist, alle Parteiorgane sowie 1/10 der stimmberechtigten Teilnehmer*innen einer Versammlung, sofern eine Wahl oder Entscheidung der Versammlung angefochten wird. sind
1. in Verfahren über die Anfechtung von Wahlen
a) der Bundesvorstand,
b) der Vorstand jedes Gebietsverbandes, in dessen Bereich die Wahl stattge-
funden hat,
c) ein Zehntel der stimmberechtigten Teilnehmer*innen der Versammlung, die die
angefochtene Wahl vollzogen hat,
d) wer geltend macht, in einem satzungsmäßigen Recht im Bezug auf die
Wahl verletzt zu sein,
2. in Verfahren über Ordnungsmaßnahmen
a) der Bundesvorstand,
b) jeder für das betroffene Mitglied zuständige Vorstand eines Gebietsver-
bandes,
3. in allen übrigen Verfahren
a) der Bundesvorstand,
b) der Vorstand jedes Gebietsverbandes, der in der Sache betroffen ist,
c) jedes Parteimitglied, das in der Sache persönlich betroffen ist.
4.
Klarere Formulierung der Anfechtungsberechtigungen. Die bisherige Fassung ist zu verwurschtelt.
Kommentare
Harry Jääskeläinen:
Ebenfalls im Konflikt mit dem Grundsatzprogramm.
Ich schlage vor, dass es zu Beginn jedes Bundesparteitages verlesen wird.
Sabine Sedlaczek:
Harry Jääskeläinen:
Ist das transparent? Ist die Einschränkung demokratisch? Eher nicht.
Die Anfechtung einer Ordnungsmaßnahme oder Wahl sollte jedem Mitglied möglich sein. Das bestärkt ein korrektes Verfahren. Wahlen werden nicht besser, wenn man sie nicht mehr anfechten darf.
Ich finde auch unangemessen, das als "klarere Formulierung" zu verkaufen. Es ist nicht klarer, es beschränkt Rechte.
Das aus dem Papiertiger-Team ist verstörend.
Sabine Sedlaczek:
hier liegt ein Missverständnis vor. die Anfechtung einer Ordnungsmaßnahme ist kein Verfahren über eine Ordnungsmaßnahme. Ein Verfahren über eine Ordnungsmaßnahme, wäre z.B. ein Parteiausschlussverfahren das von einem Vorstand beantragt wird. Die Schiedsgerichtordnung orientiert sich hier an § 5 (5) der Satzung:
"Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder
Landesvorstandes oder des Bundesvorstandes das nach der Schiedsgerichtsordnung
zuständige Schiedsgericht."
Wenn das Schiedsgericht dann den Ausschluss beschließen würde, könnte dagegen nach "3. in allen übrigen Verfahren" Beschwerde eingelegt werden. Dies wäre dann nämlich eine Beschwerde GEGEN eine Ordnungsmaßnahme und kein Verfahren ÜBER Ordnungsmaßnahmen.
Ich hoffe deine Verstörung ist damit beseitigt.
Ute Walter:
Ganz ehrlich, Harry, ich finde es unangemessen, daß du auch hier deine Herabsetzungen fortsetzt, nur hier eben ohne jegliche Kenntnisse von juristischen Zusammenhängen und einfach nur polemisch. Wie billig und durchschaubar.
Harry Jääskeläinen:
Außerdem gilt unser Verhaltenskodex überall und diese vollkommen überzogenen und grundlosen Beschimpfungen und Schmähungen lassen tief blicken. Auf dem Marktplatz kritisiert Wute mich dafür, dass ich nicht gewaltfrei genug kommuniziere und hier beschimpft sie mich vollkommen anlasslos.
Ich beantrage, Wute aus dem Papiertiger-Team zu entfernen, da es ihr an der nötigen Distanz fehlt.
Ute Walter:
"Ich sehe keinen Grund, warum einzelne Mitglieder das nicht beantragen sollten."
Der Grund ist unsere Satzung, zu der zum nächsten BPT ja ein Änderungsantrag gestellt werden kann.
Da das diesmal nicht geschehen ist, weil es offenbar niemand für wichtig erachtet hat, und die SGO sich der Satzung natürlich anpaßt, spielt das für diesen Antrag keine Rolle.
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P.S. Harry, ich habe einen Namen und würde damit hier gerne angesprochen werden, dies ist nicht der MP.