Klarstellungen, damit die Anforderungen deutlicher werden.
§ 7 : Bei "Bekanntwerden der Rechtsverletzung" ist nicht klar genug, daß nicht gemeint sein kann, daß es jemandem irgendwann viel später erst auffällt, dass eine Rechtsverletzung vorliegen könnte. Außerdem nimmt das Wort "Rechtsverletzung" bereits ein Ergebnis vorweg.
§ 8 : Bei Beschlüssen der Parteitage oder bei Wahlen kann es denklogisch keine Schlichtung geben, wer auch mit wem?, so daß diese ebenfalls eindeutig aus dem Schlichtungserfordernis ausgenommen werden sollten.
Kommentare
Harry Jääskeläinen:
Ute Walter:
Im übrigen ist das nichts anderes als die ganz allgemeine Rechtslage für alle Alltags- und Nichtalltagsgeschäfte des Lebens, der Zugang setzt die Frist in Gang, nicht die tatsächliche Kenntnisnahme. Dass du das nicht weißt und das als unzulässig ansiehst, wundert mich.
Bei Bj habt Ihr doch auch Fristen (bei DiB abgepinnt und nicht so genau neu nachgedacht, oder?), die mit Bekanntwerden beginnen, soll das bei Bj lebenslang und unbegrenzt gelten?
Außerdem habt Ihr bei Bj sogar ein Quotum von 20 % eingerichtet. Was für eine erhebliche Rechtsverletzung muß ich da sehen, wo DIB doch nur 10% voraussetzt.
Harry, ich sehe, daß du keinen Stein auf dem anderen lassen willst, den du nicht selbst dorthingesetzt hast. Aber wenn du schon mit Fachbergiffen hantierst, wie z.B. Verjährung, dann solltest du auch erstmal lernen, warum das in diesem Zusammenhang einfach nicht die richtige Vokabel ist.
Harry Jääskeläinen:
Wir reden hier von einem Recht, das Mitglieder haben. "...zumutbarerweise...hätten...haben können..." klingt nicht nach einer Partei, die Transparenz und Mitbestimmung leben möchte.
Und was soll der Whataboutism (https://de.wikipedia.org/wiki/Whataboutism) mit Bj? Und die Angriffe auf mich? Sind deine Argumente so dünn, dass du darauf und auf persönliche Angriffe setzen musst?
Ute Walter:
Wie sollen denn die Fristbeginnfragen deiner Meinung nach gehandhabt werden?
Harry Jääskeläinen:
Ute Walter:
Bisher ist "Bekanntwerden" geregelt, das ist auch nicht Versand, sondern unbestimmt später.
Warum streitest du dann so vehement gegen meinen Antrag, wenn du den Fristbeginn sogar noch vorverlegen würdest? Das verstehe ich ehrlich gesagt dann nicht.
Harry Jääskeläinen:
Diese merkwürdig verklausulierte Sprache ist nicht inklusiv. Ich denke, dass man juristisch eindeutige, aber dennoch verständliche Formulierungen bevorzugen sollte.
Versand ist bei elektronischer Post idR = Empfang. Strom läuft in einer Sekunde acht mal um die Erde. Die Verarbeitung in den Email-Servern ist in Sekunden erledigt. Das kann man also vernachlässigen. Bleibt nur noch, dass man eine aktuelle Email-Adresse hinterlegt, aber das ist ja auch für die Einladung wichtig.