Bei der ursprünglichen Antragsstellung wurden zwei Versionen der MPO durcheinander geworfen. Während das BSG für Parteimitglieder (wie vom damaligen BSG gewünscht und vom PartG vorgesehen) nur eine Berufungsinstanz darstellt, war es in diesem Fall von Nichtmitgliedern Erstinstanz (was auf einem ursprünglichen, vom damaligen BSG abgelehnten Entwurf beruhte), wodurch die Berufungsinstanz wegfällt.
Dieser Antrag korrigiert dies und gleicht die Paragraphen 4 und 5 aneinander an.
Antrag: | Marktplatzordnung |
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Antragsteller*in: | Sebastian Peter Wiedemeier |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.09.2020, 00:29 |
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