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S6-068-068: Marktplatzordnung gemäß S6-068

Antrag: Marktplatzordnung gemäß S6-068
Antragsteller*in: Regine Deutsch
Status:Eingereicht
Eingereicht: 16.10.2020, 13:52

Antragstext

In Zeile 68 einfügen:

Ausschluss über die 72 Stunden hinaus verhängen. Die Möglichkeit der Beschwerde nach §5(2) ist dem*der gesperrten Nutzerin unter Angabe einer Kontaktadresse mitzuteilen.

Begründung

Es ist sicherlich gerade Nichtmitgliedern gar nicht klar, dass sie diese Möglichkeit haben, bzw: das sie das in der Marktplatzordnung finden und wo sie diese finden. Da sie durch die Sperre nicht mehr über den Marktplatz erreicht werden können, müssen sie diese Information bevorzugt per E-Mail oder auf einem anderen Weg erhalten.

Änderungsanträge

keine

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