Bitte an die Versammlungsleitung/Planungsteam: Dieser Antrag ist Teil des Antragskomplex "Doppelmitgliedschaften von Amtsträger*innen" und ich bitte darum, diese als Block im Anschluss an den Antrag S7-071 von Dagmar Donauer zu behandeln.
Spätestens mit der Auflösung des LV Berlins sowie den damit verbundenen Kontroversen, insbesondere den Versuchen, die parteieigenen Ressourcen von DiB einer anderen Partei zu Gute kommen zu lassen, ist deutlich geworden, dass in unserer Satzung Regelungen zum Schutz vor Interessenkonflikten fehlen. Niemand kann gleichermaßen zwei Herren dienen und die Interessen von zwei Parteien, die potentiell zueinander in Konkurrenz stehen, gleichberechtigt vertreten.
Zusätzlich schreibt unser Ethikkodex vor, dass “Amtsträger*innen ihr Amt in den Mittelpunkt ihres politischen Wirkens stellen sollen.” Diese Regelung, die in ihrer Ausführung erst einmal nur für bezahlte Vollzeitvorstände gilt, zeigt allerdings eine gewisse Stoßrichtung. Wenn jemand ein Amt übernimmt, dann sollte er*sie auch mit Überzeugung sagen können, dieses Amt für die gesamte Dauer mit voller Konzentration und Überzeugung auszufüllen. Diese Forderung, diese Überzeugung hinter dem Ethikkodex sollten wir zukünftig auch innerparteilich leben. Aus diesem Grund sollten wir unsere eigenen Mitglieder nachhaltig dazu anhalten, ein Amt, egal in welcher Partei, voll anzunehmen und alle anderen Mitgliedschaften in dieser Zeit ruhen zu lassen
Aus diesem Grunde ist es unerlässlich, dass wir die Doppelmitgliedschaften von Amtsträger\*innen einschränken - sowohl unserer eigenen als auch die von Amtsträger\*innen anderer Parteien.
Kommentare
Harry Jääskeläinen:
DiB soll eine Plattform sein und keine exklusive Partei. Fals Amts- und Mandatsträger anderer Parteien bei DiB Mitglied sein wollen, sollten wir uns freuen, dass DiB eine derartige Attraktivität besitzt. Stattdessen werden über diesen Antrag Gräben gezogen, egal wie nah oder ähnlich die Parteien sind.
Regine Deutsch:
Die Möglichkeit in verschiedenen Parteien Verantwortung zu übernehmen, schafft auch die Möglichkeit unsere Werte und unsere noch andere Art Politik zu machen in andere Parteien zutragen, um zum Wohl der Menschen und unseres Planeten endlich kooperative anstatt konkurierende Politik zu machen.
Einige Doppelmitglieder bei DiB werden dadurch zu einer Entscheidung gezwungen, die vielleicht nicht zum Nutzen von DiB ausfällt.
Beate Lippmann:
Von Zeile 85 bis 86:
(4) Personen, die ein Amt auf Bundes- oder Landesebene in einer anderen Partei nach PartG innehaben, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein. (Streichen)
In Zeile 138 einfügen: (4) Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Ethik-Kodex einzuhalten.
(5) Abs 1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Übernahme eines Parteiamts in einer anderen Partei nach Parteiengesetz unmittelbar dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich ohne Aufforderung mitzuteilen.
Bei Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung bereits bestehende Funktionen in einer anderen Partei sind unverzüglich dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer Frist von einem Monat auf Antrag des Bundesvorstandes zu beenden, sofern sie die Bestimmungen von § 2 (4) erfüllen. Die Beendigung ist dem Bundesvorstand ohne weitere Aufforderung bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung schriftlich nachzuweisen. Kommt ein Mitglied diesen Anzeige- und Nachweispflichten nicht nach oder beendet eine Funktion in einer anderen Partei nicht, stellt das einen zwingenden Ausschlussgrund dar.
Abs. 2 Auf Antrag kann eine Doppelmitgliedschaft für einen begrenzten Zeitraum vom Bundesvorstand als zulässig erklärt werden.
Nils Puskeppelies: