§2 Betrieb des Marktplatzes
Die Moderation des Marktplatz leidet unter Personalmangel. Durch das Los wird die Selbstorganisation der Partei als gemeinsame Aufgabe aller Parteimitglieder gestärkt und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem internen Kommunikationsmedium gefördert.
Der Wechsel erfolgt kontinuierlich, um zu gewährleisten, dass immer eingearbeitete Moderatoren im Einsatz sind. Anfangs soll es eine Übergangsphase von 3 Monaten geben, in der das bestehende Team die neu dazu gelosten Moderator*innen einarbeitet.
Die Formulierung: “Der Bundesvorstand bestätigt die ausgelosten Moderator*innen soweit der Bundesvorstand keine Zweifel an eine vertrauensvollen Zusammenarbeit hat..” ist Telemediengesetz geschuldet und soll deutlich machen, dass der Bundesvorstand Personen explizit bestätigen/ernennen muss, damit ein Vertrauens- und Verrichtungsgehilfen-Verhältnis zu den ernannten Personen besteht. Das passiert derzeit beim Ernennen auch, ist nur nicht so formuliert. Niemand wird ernannt, der nicht für vertrauenswürdig befunden wird. Es ist also eigentlich keine Veränderung zum Jetzt-Zustand, nur ausformuliert.
Wer das Auslosen durchführt, kann das Betriebsteam in seiner Geschäftsordnung regeln. Man könnte z.B. sagen, dass das Betriebsteam einen Koordinator wählt/bestimmt, der das dann unter seine Fittiche nimmt.
Es wird die Anzahl der benötigten Moderator*innen + 2 gelost, damit die Einarbeitung gesammelt erfolgen kann und damit ein ausreichend großes Moderationsteam besteht. Der Aufwand für die befristete Moderationsarbeit muss nebenbei geleistet werden können. Daher ist ein großes Team erforderlich. Die Größe des Teams muss an die Nutzerfrequenz auf dem Marktplatz angepasst werden können.
§2 (3) Die Geschäftsordnung muss transparent gemacht sein, zumal jedes Parteimitglied perspektivisch in die Moderation gelost werden kann.
§3 (4) Eine interne Beschwerdemöglichkeit vorzuhalten darf keine Kann-Bestimmung sein.
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