Die notwendige Beteiligungsquote von 1/5 wäre höher als die derzeitige Beteiligungsquote von 1/10 bei Agora-Abwägungen.
Ich sehe keinen Grund unterschiedliche Quoten anzusetzen für Verfahren, die beide für das Plenum vorgesehen sind und eine ähnliche Tragweite haben könnten.
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Ute Walter: