Unnötig, weil gem §6 der BuVo jederzeit bei Bedarf eine Fragestellung einbringen darf. Das inkludiert die in §4 Abs 7. beschriebenen Fälle.
Antrag: | Einbringung der Abwägungsordnung der Agora |
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Antragsteller*in: | Uwe Daube |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.10.2020, 23:20 |
Kommentare
Renaldo Tiebel:
Inwiefern ist es denn nicht sinnvoll, wenn jemand eine Entscheidung des BuVo's auf der Agora in Frage stellt, dann den BuVo zu befragen.
Ohne diesen Satz könnte nur der BuVo seine eigenen Entscheidungen (schon getroffene) als Frage einstellen. Nach welchen Kriterium sollte er das denn tun?
Das Quorum, bei dem man ja erstmal ermitteln könnte ob dies wirklich gewünscht ist, würde bei reinen BuVo einbringen entfallen.