Veranstaltung: | 7. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Bestätigung der Auflösung von Landesverbänden (bei Bedarf) |
Antragsteller*in: | Stefan Woßler |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2020, 22:44 |
A9: Bestätigung Auflösung Landesverband Berlin und Verteilung Restguthaben des LV´s
Antragstext
Antrag Stefan Woßler, Reglinde Behrends, Uwe Korous, Leon Ewers
Sachverhalt
Der Landesverband Berlin von der Partei Demokratie in Bewegung hat sich mit
Mehrheitsbeschluss auf dem Landesparteitag am 23.08.2020 zum 06.09.2020
aufgelöst.
Über das Restvermögen des LV´s ist mehrheitlich beschlossen worden, selbiges auf
die bis zum 23.08.2020 eingetragenen Mitglieder des LV´s zu verteilen.
Hiermit beantragen wir:
1.
dass der Bundesvorstand bzw. der Bundesverband die Beschlüsse des
Landesparteitages vom 23.08.2020 anerkennt.
2.
aufgrund des Beschlusses des Landesparteitages vom 23.08.2020 denjenigen, die
bis zu diesem Stichtag Mitglied von Demokratie in Bewegung waren und bis zum
06.09.2020 ihre Ansprüche auf Auszahlung angemeldet haben, diesen Gesamtbetrag
an einen Antragsteller*in auszahlt, welche*r wiederum alle einzelnen
Anspruchsberechtigten befriedigt.
Begründung
Begründung
Weder Bundes - noch Landessatzungen haben eine entsprechende Regelung für den Fall der Verwendung von Restvermögen bei Auflösung eines Landesverbandes getroffen. Auch das Parteiengesetz gibt keinerlei Grundlagen dafür her.
Ein Landesverband ist autark in seinen Entscheidungen und Verwendung seiner Finanzen. Das Gremium eines Landesparteitages ist die höchste Instanz für die Belange eines Landesverbandes und dessen Beschlüsse sind somit bindend.
Wenn die Teilnehmer des Landesparteitages und Mitglieder des LV´s mehrheitlich beschließen, dass das Restguthaben auf alle Mitglieder des LV´s verteilt wird und der einzelne Anteil nach Anmeldung bis zu einem Stichtag an Selbige ausgezahlt werden soll, ist dieser Beschluss bindend und vom Bundesverband/Bundesvorstand anzuerkennen. (unserer Auffassung nach sogar rechtlich bindend.
Die Antragsteller
i.A. Stefan Woßler
Kommentare
Ute Walter:
Das Geld hat an den Bund zu fließen, der es übrigens auch zur Verfügung gestellt hat.
(Mir ist es ein Rätsel, wie dieser Beschluß überhaupt zustandekommen konnte.)
Andreas Bergen:
https://marktplatz.bewegung.jetzt/t/buvo-call-protokoll-vom-26-08-2020/35184