Im Grundsatzprogramm steht im Abschnitt "Partei neu denken":
Auch Nicht-Mitglieder und Mitglieder anderer Parteien sollen sich ohne Hürden beteiligen können.
Wir müssen Hürden abbauen, auch intern und eben auch was das Einbringen von Initiativen angeht. Daher schlage ich Pat*innen vor, die im Austausch mit der Beweger*in/dem Mitglied sind, um die neuen Argumente zu übermitteln und ggf. Reaktionen der Beweger*in/des Mitglieds wieder ins Plenum einzubringen.
Keine Ahnung, ob wir das leisten können. Aber wir sollten dies ermöglichen.
Kommentare
Maik Stöckinger:
Und falls der Einbau dieses Paragraphen schwierig ist: Brauchen wir den überhaupt? Weil die Leute, die du da als Pat*innen vorsiehst, können jetzt schon stellvertretend Insis einbringen. Das ist nur ne Frage der Kommunikation und Koordination zwischen den Beteiligten. Allerdings müssten wir dies als Arbeitsweise etablieren und kommunizieren.
Jochen Walter:
Ob wir den §en brauchen. Meiner Meinung zielen die Absätze 2 und 3 des § 1 darauf ab, dass mensch Mitglied oder Beweger\*in sein muss und die Ini im Plenum zu starten ist. Die Absätze sind 'und'-Bestimmungen.
Sebastian Peter Wiedemeier:
Das bedeutet, damit die Verwaltung eine andere Antwort als "Diese Frage dürfen wir nicht beantworten" geben kann, benötigt es das schriftliche Einverständnis des Betroffenen, aus dem klar hervorgeht, dass die Weitergabe dieser Daten erwünscht ist.
Renaldo Tiebel:
Diesen Teil der Satzung bräuchte man dafür nicht zusätzlich. Die Frage ist wie sinnvoll das ist... Der Pate müsste dann ja auch stellvertretend mitdiskutieren um ggf. auf Fragen usw. zu reagieren.
Es müsste ja auch 3 Paten geben, damit es weiterhin 3 Initiator*innen gibt. Ein Sonderstatus hielte ich für bedenklich.
Jochen Walter:
Ja, es müsste im Ernstfall bis zu 3 Paten geben, falls alle 3 Initiator*innen nicht im Plenum aktiv sind. Aber es können sich auch 1-2 im Plenum aktive Initiator*innen zur 'externen' Initiator*in gesellen. Eine Sonderstatus will ich damit nicht erstellen, davon steht nichts drin.
Jochen Walter:
In § 7 Absatz 1 Satz 4 steht
"Die Initiator*innen müssen beim Einreichen den Initiativen-Fragebogen ausfüllen sowie Mitglied oder Beweger*in von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein."
Wenn ein verifizierte Person gemeinsam mit 2 im Plenum Aktiven einen Fragebogen schriftlich ausfüllt und unterschrieben an das Prüfungsteam schickt - es gibt derzeit wohl keine Postadresse hierfür - dann wäre das zwar theoretisch möglich, aber auch nur mit ein paar Hürden, die nicht als barrierfrei zu bezeichnen sind. Denn der Fragebogen findet sich zwar als bearbeitbare Word-Vorlage hier - https://abstimmen.bewegung.jetzt/hilfe - aber das reicht nicht aus. Es müsste zusätzlich eine PDF-Datei geben, die entsprechend große leere Felder hat, damit dieser ggf. von Hand ausgefüllt werden kann. Es braucht dann immer noch eine Person, die das Formular ausdruckt und ihr zusendet - per Post. Und so weiter und so fort... Also die Patenregelung wäre schon hilfreich.
Jochen Walter: