Zum einen sollten Ablehnung und Zulassung nicht mit einer kann-Bestimmung geregelt werden.
dann hatte sich ergeben, daß eine Varianteninitiative hängenbleiben kann, wenn die Basisini nicht zugelassen wird, das Kuratorium aber gar nicht angerufen wird. So ein Fall war eingetreten. Ich habe versucht, diesen Fall zu fassen zu bekommen.
Das Prüfteam sollte die Möglichkeit haben, neue Inis vor Ablauf von 6 Monaten zuzulassen. Wir sind so wenige, daß die gesamte Arbeit blockiert sein könnte
Kommentare
Renaldo Tiebel:
Den Satz verstehe ich nicht. Ein oder drei Initiator*innen stellen einen Antrag an das Prüfungsteam richtig? Sind Initiator*innen Vertrauenspersonen? Das Wort taucht ja so nicht in der bisherigen Ordnung auf. Nach was soll das Prüfteam diesen Antrag denn prüfen?
Karin Czerwinski:
Ute Walter:
Wolfgang Schaible:
Bedeutet "In Zeile xy löschen" bei den Paragraphen 1, 6, 7, 8, 9, 10, 11 jeweils schlicht (wörtlich genommen) das Auslassen von Überschriften oder verschwinden damit die kompletten Absätze/Paragraphen?
Ute Walter:
Wolfgang Schaible:
Jochen Walter:
Ute Walter:
Jochen Walter:
Stellen Vertrauenspersonen den Antrag an das Prüfungsteam, dass die 'Sperrfrist' für eine Initiator*in verkürzt werden kann? Also im Sinne von
"Das Prüfungsteam kann, auf begründeten Antrag von Vertrauenspersonen, die Anmeldung einer neuen Initiative auch vor Ablauf dieser Frist gestatten."?
Ute Walter: