In §12 (1) und (2) ist die Auflösung und Verschmelzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Bundespartei definiert. Entsprechend der Präambel der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstehen wir uns als "bundesweit einheitlich organisierte Partei". Daher darf es nach unserer Auffassung keine Unterschiede der Regelungen zur Auflösung und Verschmelzung der Bundespartei und Landesverbänden geben.
Wir sind davon überzeugt, dass die Auflösung von Landesverbänden ein extrem schädliches Bild nach außen abgibt und dem Ansehen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bundesweit schadet. Eine Auflösung eines Landesverbandes sollte nur passieren, wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, den Landesverband zu erhalten. Deshalb sollten die Hürden relativ hoch und vor allem einheitlich gesetzt sein.
Der Gültigkeitstermin wurde gesetzt, um dem Tech-Team noch Zeit zu geben eine Lösung für die Urabstimmung zu schaffen.
Kommentare
Harry Jääskeläinen:
Das führt zu Zombie-LVs ohne Vorstand und mit unklarem Status.
https://de.wikipedia.org/wiki/Potemkinsches_Dorf
Sabine Sedlaczek:
Ich finde es wichtig, dass ein Auflösungs-Beschluss möglichst bald durch einen BPT bestätigt wird, da der Landesverband ansonsten in der "Schwebe" hängt, was durchaus eine Belastung darstellen kann. Eine 4-Woche Regelung stellt eine zusätzliche Hürde dar, zumal die Einladungsfrist zu einem BPT ja auch nur 4 Wochen beträgt. Daher wüsste ich gerne, welchen Vorteil ihr euch von dieser Regelung versprecht, weil mir gerade keiner einfällt :-)