In §12 (1) und (2) ist die Auflösung und Verschmelzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Bundespartei definiert. Entsprechend der Präambel der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstehen wir uns als "bundesweit einheitlich organisierte Partei". Daher darf es nach unserer Auffassung keine Unterschiede der Regelungen zur Auflösung und Verschmelzung der Bundespartei und Landesverbänden geben. Wir sind davon überzeugt, dass die Auflösung von Landesverbänden ein extrem schädliches Bild nach außen abgibt und dem Ansehen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bundeswet schadet. Eine Auflösung eines Landesverbandes sollte nur passieren, wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, den Landesverband zu erhalten. Deshalb sollten die Hürden relativ hoch und vor allem einheitlich gesetzt sein.
Antrag: | Satzung |
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Antragsteller*in: | Jochen Walter, Sabine Onyali |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 02.10.2020, 21:06 |
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Jochen Walter: