Ist an dieser Stelle m.E. überflüssig. Eine Urabstimmung kann immer über alles eingeleitet werden, § 11 Abs. 1 der Satzung. Wichtig ist die Zuweisung an den BPT als Bestätigungsorgan. Bestätigt dieser nicht, kann dann die Urabstimmung immer noch erfolgen; bestätigt der BPT gegen den Willen der (möglichen) Urabstimmungsmehrheit, kann auch aus der Mitgliedschaft die Urabstimmung eingeleitet werden, um die Liste zur Richtlinie wieder zu ändern.
Antrag: | Satzung |
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Antragsteller*in: | Ute Walter |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 27.09.2020, 14:46 |
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