Diese Regelungen betreffen Sonderregelungen der Gründungsphase und werden jetzt nicht mehr benötigt.
Antrag: | Satzung |
---|---|
Antragsteller*in: | Renaldo Tiebel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.09.2020, 11:42 |
Antrag: | Satzung |
---|---|
Antragsteller*in: | Renaldo Tiebel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.09.2020, 11:42 |
einen Beschluss des jeweiligen Landesvorstands, spätestens jedoch am 27. August 2018 in Kraft. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mandate auf kommunaler
(10)Die Amtszeit des auf dem Gründungsparteitag der Partei gewählten ersten Bundesvorstandes dauert ausnahmsweise nicht zwei Jahre, sondern lediglich bis spätestens zur konstituierenden Sitzung des im Herbst gewählten Bundestags. Diese Regelung gilt auch für die Landesvorstände.
eingebracht werden. Bis zur Bundestagswahl 2017 ist dies nur auf Bundesebene beschränkt.
Diese Regelungen betreffen Sonderregelungen der Gründungsphase und werden jetzt nicht mehr benötigt.
Kommentare